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Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

Voraussetzungen

Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.

Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

Fristen

Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

Unterlagen

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

keine

Sonstiges

Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Zuständigkeit

Die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Organisationseinheiten

Gemeinde PfedelbachOrtHauptstraße 17 74629 Pfedelbach
KämmereiOrtHauptstraße 17 74629 Pfedelbach

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium und das Innenministeriumhaben dessen ausführliche Fassung am 29.03.2023 freigegeben.